Schutzkonzepte
Sexueller Missbrauch von Kindern, Jugendlichen und Schutzbedürftigen Erwachsenen geschieht nicht aus Versehen, sondern ist zumeist eine geplante Tat. Entsprechend braucht auch die Prävention einen Plan: ein Schutzkonzept, um Tätern und Täterinnen keinen Raum für Missbrauch zu geben. Zu einem Schutzkonzept gehören zum Beispiel Fortbildungen für alle Fachkräfte, ein einrichtungsspezifischer Handlungs- oder Notfallplan sowie Präventionsangebote für Kinder und Jugendliche und deren Erziehungsberechtigte. Die Entwicklung und Implementierung von Institutionellen Schutzkonzepten (ISK) ist ein stetiger Prozess. Dabei sind die jeweiligen Regelungen stets zu adaptieren in konkrete Verhältnisse vor Ort und anzupassen, wenn sich Rahmenbedingungen ändern.