Intervention / So handeln wir
Die sogenannte "Interventionsordnung" ist die Grundlage für den Verfahrensablauf im Bistum Limburg bei einer Meldung von sexualisierter Gewalt. Dies bedeutet, dass genau festgelegt ist, wer im Bistum wann und wie zu handeln hat. Es gibt also keinen Ermessensspielraum, wie zu agieren ist. Dies gibt den Betroffenen, die einen Missbrauch melden, die Gewissheit, dass ihre Meldung nach klar vorgegebenen Schritten Beachtung findet.
An erster Stelle steht die Entscheidung des/der Betroffenen, einen Fall von sexualisierter Gewalt zu melden. Hierfür stehen kompetente Ansprechpersonen zur Verfügung.
Die beauftragten Ansprechpersonen für Fälle von sexuellem Missbrauch führen beim Erstgespräch ein Protokoll, um die Informationen zu sichern. Das Protokoll wird erst an den Generalvikar weitergegeben, wenn die betroffene Person es freigegeben hat. Während des gesamten Verfahrens stehen die beauftragten Ansprechpersonen für Fälle von sexuellem Missbrauch den Betroffenen zur Seite.
Die freigegebene Meldung wird an die Interventionsbeauftragte weitergeleitet, die das weitere Vorgehen koordiniert.
Ein so genannter Interventionskreis beschäftigt sich unter dem Vorsitz des Generalvikars mit den Vorwürfen. Der Interventionskreis leitet eine Untersuchung ein und beschäftigt sich auch mit der Frage der Konsequenzen für den Täter oder die Täterin
Neben dem Interventionskreis gibt es ein weiteres Gremium, den so genannten Beraterstab. Diesem gehören neben den Mitgliedern des Interventionskreises weitere, auch externe Fachleute, an. Sie werden zu einzelnen Fällen herangezogen, wenn dort spezielle fachliche Expertise oder Beratung notwendig ist. Außerdem trifft sich der Beraterstab regelmäßig, um das Vorgehen des Bistums bei der Aufklärung und Prävention zu reflektieren.