Hilfen und Leistungen für Betroffene
Das Bistum ermutigt Menschen, die durch Mitarbeitende des Bistums Limburg sexualisierte Gewalt erfahren haben, sich zu melden, um Unterstützung zu erfahren. Wir werden alles tun, um die Betroffenen zu unterstützen und die Täter zur Rechenschaft zu ziehen.
Meldung der Tat
Die beauftragten Ansprechpersonen für Fälle von sexuellem Missbrauch sind die erste Anlaufstelle für Betroffene von sexualisierter Gewalt oder für Menschen, die einen Verdacht melden wollen. Sie sind keine angestellten Mitarbeitenden des Bistums und daher auch nicht weisungsgebunden. Sie begleiten die Betroffenen während des Aufarbeitungsprozesses und sind auch darüber hinaus verlässliche Ansprechpersonen. Sie sind fachlich qualifiziert, um die Betroffenen behutsam und einfühlsam zu unterstützen.
Therapie und Beratung
Ist das Leben durch sexualisierte Gewalt aus den Fugen geraten, können Beratung und Therapie helfen, die traumatischen Erlebnisse zu verarbeiten. Entsprechend der individuellen Situation und in Abstimmung mit dem Koordinator des Interventionskreises übernimmt das Bistum die Kosten für solche Unterstützungsangebote. Die beauftragten Ansprechpersonen für Fälle von sexuellem Missbrauch beraten die Betroffenen - und ggf. deren Angehörige - zu solchen Unterstützungsangeboten und helfen bei der Suche nach passenden Anbietern.
Seelsorge
Sind Seelsorgerinnen, Seelsorger oder sonstige Angehörige der Kirche die Verursacher von Leid und Wunden, wird häufig auch der eigene Glaube in Frage gestellt. Wenn Betroffene ein seelsorgliches Gespräch wünschen, stellt das Bistum hierfür eine Seelsorgerin oder einen Seelsorger zur Verfügung. Auf Wunsch vermittelt das Bistum auch gerne den Kontakt zu einer seelsorgenden Person außerhalb des Bistums.
Finanzielle Zahlungen in Anerkennung des Leids
Die körperlichen und seelischen Wunden von Menschen, die sexualisierte Gewalt erfahren haben, sind nicht zu beschreiben. Geld kann diese Wunden nicht heilen, aber es kann ein Zeichen der Anerkennung des großen Leids sein.
Für Menschen, die in ihrer Kindheit sexualisierte Gewalt durch Priester, Diakone und Ordensangehörige erfahren haben, haben die deutschen Diözesen ein einheitliches, transparentes und unabhängiges Verfahren für Anerkennungszahlungen entwickelt. Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen nimmt die Anträge der Betroffenen über die beauftragten Ansprechpersonen für Fälle von sexuellem Missbrauch entgegen.
Die Betroffenen sind eingeladen, sich bereits zum Ausfüllen der komplexen Anträge an die beauftragten Ansprechpersonen zu wenden, die hierbei gerne unterstützen. Hier geht es zu den Antragsformularen für Leistungen und Hilfen für Betroffene.
Betroffene sexualisierter Gewalt können seit dem 1. März 2023 Widerspruch gegen die Entscheidungen der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) zur Leistungshöhe einlegen. Der Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz, die UKA, die Deutsche Ordensobernkonferenz und die Deutsche Bischofskonferenz haben sich einvernehmlich auf eine Ergänzung der Verfahrensordnung zur Anerkennung des Leids geeinigt, wonach Betroffene ihren einmaligen Widerspruch formlos über die unabhängigen Ansprechpersonen oder die für sie zuständige kirchliche Institution einlegen können. Um das Verfahren für die Betroffenen niederschwellig zu halten, bedarf der Widerspruch keiner Begründung. Auf Antrag erhalten die Betroffenen zudem das Recht auf Einsicht in ihre Verfahrensakten bei der UKA. Betroffene sexualisierter Gewalt, deren Anträge seit Beginn des UKA-Verfahrens am 1. Januar 2021 bis zum 28. Februar 2023 entschieden sind, können bis zum 31. März 2024 Widerspruch einlegen. Betroffene, deren Anträge ab dem 1. März 2023 entschieden werden, können ihren Widerspruch innerhalb einer Frist von zwölf Monaten ab Bekanntgabe der Leistungsentscheidung durch die Geschäftsstelle der UKA geltend machen.