An den Anfängen eingreifen
Aktuell werden 64 Maßnahmen, die künftig sexuellen Missbrauch im Bistum Limburg verhindern sollen, umgesetzt. In der Interviewreihe "Werkstattgespräch" geben wir konkrete Einblicke in die Umsetzung und berichten über die Arbeit der Verantwortlichen an einzelnen Maßnahmen. Der aktuelle Stand der Umsetzung kann jederzeit hier eingesehen werden.
Professor Dr. Peter Platen ist Leiter der Abteilung "Kirchliches Recht" im Bistum Limburg. Er lehrt an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster.
An welcher Maßnahme arbeiten Sie aktuell und in welchem Zusammenhang steht das mit Ihrer sonstigen Tätigkeit?
Die Einführung eines für jeden zugänglichen Beschwerdemanagements und –verfahrens auf der Grundlage einer Beschwerdeordnung gehört zu den Maßnahmen, die bei der Vorstellung der Ergebnisse des Bistums-MHG-Projektes „Betroffene hören – Missbrauch verhindern“ meiner Erinnerung nach in der Berichterstattung fast immer als besonders wichtig und plausibel benannt wurden. Im Zusammenhang des genannten Projektes wurde bereits ein detaillierter Entwurf einer solchen Beschwerdeordnung formuliert wie auch konkrete Überlegungen zur Implementierung eines darauf basierenden Beschwerdemanagements. Insofern es hierbei um den Erlass von partikularem Kirchenrecht geht, ist es sicher naheliegend, dass ich als in der Bistumsverwaltung tätiger Kirchenrechtler als Implementierungsverantwortlicher benannt wurde.
Auf welche Herausforderungen stoßen Sie? Und welche Lösungen finden Sie?
Aktuell befasst sich der Hauptausschuss Recht des Diözesansynodalrates mit dem vorgelegten Ordnungsentwurf. Hierbei werden auch die gegenwärtige Praxis des Bistums Limburg im Umgang mit Beschwerden nach Maßgabe der bereits im Jahre 1997 aufgestellten Beschwerdeordnung wie auch die „Schnittstellen“ der vorgesehenen neuen Beschwerdeordnung zu verschiedenen anderen Regelwerken genau in den Blick genommen. Dieses Gremium besitzt nach meiner Einschätzung eine große fachliche Expertise, gerade auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht. Schließlich geht es darum, dass die vorgeschlagenen Regelungen auch in Praxis gut zu handhaben sind und sich widerspruchsfrei anwenden lassen. Dankbar bin ich auch, dass auch Professor Dr. Thomas Meckel und Herr Vincent Jünger, beide Hochschule Sankt Georgen, die beiden maßgeblichen Autoren des Ordnungsentwurfes, wie auch mein kirchenrechtlicher Kollege Thomas Schön, der seit vielen Jahren als Mitarbeiter des Generalvikars mit der Praxis des geltenden Beschwerdeverfahrens befasst ist, bei der Implementierung dieses Vorhabens mitwirken.
Welche Effekte hat das Ergebnis für die Betroffenen?
Ich bin davon überzeugt, dass die Formulierung im entsprechenden Implementierungsauftrag zutreffend ist. Dort heißt es: „Sexueller Missbrauch fängt immer im Kleinen mit dem Missbrauch von Macht an. Durch ein Beschwerdemanagement wird bereits in den Anfängen eingegriffen. Zudem wird die Rechtskultur im Bistum gefördert, da bereits die Möglichkeit einer Beschwerde die Praxis verändern kann.“