Fachinformationen und Materialien
Auf dieser Seite finden Sie Fachinformationen und Materialien für verschiedene Einrichtungen und Institutionen im Bistum.
Präventionsmesse 2022: Downloads zur Veranstaltung
Fachinformationen für die Kath. Familienbildungsstätten
Der Schutzauftrag gem. § 8a des Sozialgesetzbuches VIII und die Auflagen des § 72a dieses Gesetzes haben in unserer Arbeit eine große Bedeutung. Die Fach- und Honorarkräfte der Familienbildungsstätten des Bistums nutzen Fort- und Weiterbildungen zum Thema Kindeswohlgefährdung, um Gefährdungsfälle schnell zu erkennen und entsprechend reagieren zu können.
Diese Fortbildungen sind grundsätzlich für alle Familienbildungsstätten im Bistum Limburg verpflichtend. Für alle Familienbildungsstätten gilt ein Schutzkonzept, das den Umgang mit Verdacht auf Kindeswohlgefährdung und Missbrauchsverdacht verbindlich regelt.
Die Familienbildungsstätten (FBS) im Bistum organisieren regelmäßig Schutzkonzeptschulungen. Nähere Auskünfte und Informationen zum Schutzkonzept, den Schulungen und Terminen erhalten Sie bei:
- Abteilung Familien und Generationen, Herr Dr. Holger Dörnemann, Tel. 06431 / 295 337
- Familienbildungsstätte (FBS) Frankfurt, Frau Sigrid Maria Kemler, Tel. 069 / 133 077 90-10
- Familienbildungsstätte (FBS) Taunus, Frau Annika Frey, Tel. 06192 / 2903-14, Frau Marianela Schürer, Tel. 06192 / 2903-13
- Familienbildungsstätte (FBS) Limburg, Frau Heike Margraf, Tel. 06433 / 887-72
- Familienbildungsstätte (FBS) Westerwald / Rhein-Lahn, Herr Alois Schneider, Tel. 02602 / 6802-44
- Familienbildungsstätte (FBS) Wiesbaden, Frau Marlene Wynands, Tel. 0611 / 174-118
Die Schulungen vor Ort werden in der Regel in Kooperation mit der jeweiligen "insofern erfahrenen Fachkraft" bzw. "Fachkraft Prävention" durchgeführt; auch für Schulungen auf Diözesanebene steht eine solche Fachkraft zur Verfügung.
Das Zentrum Familie des Haus der Volksarbeit e.V. in Frankfurt ist als Teil des Bistums Limburg und der katholischen Stadtkirche Frankfurt am Main eingebunden in die Präventionsarbeit des Bistums.
Das Internationale Familienzentrum e. V. (IFZ) in Frankfurt ist als kooperatives Mitglied im Caritasverband Frankfurt über den Diözesancaritasverband in Limburg in die Präventionsarbeit des Bistums eingebunden.
Eltern und Familien erhalten in der Einrichtung Hilfen und Möglichkeiten, um Gefährdungen ihrer Kinder zu erkennen und diese dann gemeinsam mit den zuständigen Institutionen abzuwenden.
Die Leitungen der Familienbildungsstätten kennen Adressen und Ansprechpartner der zuständigen Institutionen und Ämter, um im Gefährdungsfall schnell reagieren zu können.
Der besondere Charakter der Familienbildungsstätten bringt es mit sich, dass eine enge Kooperation mit den Eltern grundsätzlich angestrebt wird.
Dort wo Tagespflegepersonen qualifiziert oder vermittelt werden, finden diese Grundsätze ebenfalls Anwendung.
Dem gefährdeten Kind wird in besonderem Maße Aufmerksamkeit entgegengebracht. Um seine Situation zu verbessern, arbeitet die Familienbildungsstätte zusammen mit entsprechend erfahrenen Fachkräften und ggf. dem Jugendamt an der Erstellung und Durchführung eines individuellen Hilfeplans mit und behält die weitere Entwicklung des Kindes im Blick.
Die Familienbildungsstätten verstehen sich als Teil eines Netzwerkes zum Kindesschutz.
Geregeltes Verfahren:
Damit der Schutzauftrag im Alltag wahrgenommen werden kann, gibt es geregelte Verfahren, an denen die Fach- und Honorarkräfte ihr Handeln orientieren, wenn ein Verdacht auf Gefährdung des Kindeswohls besteht. Die Verfahren sind in der Regel mit den jeweils zuständigen Jugendämtern vereinbart.
Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei Fällen, in denen die Mitarbeiter der Einrichtungen selbst betroffen sind. Für alle Mitarbeiter wird generell ein erweitertes Führungszeugnis nach §30a BZRG gefordert.
Fachinformationen für die Kinder- und Jugendarbeit
§8a SGB VIII: Die Ausübung von sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist Kindeswohlgefährdung. Mitarbeiter/innen in der Kinder- und Jugendarbeit sind vom Gesetz her aufgefordert, Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen ihrer leiblichen und seelischen Unversehrtheit zu schützen.
Themenpräsenz
"Prävention in der Kinder- und Jugendarbeit" wird in den Gremien und Verbänden unseres Bistums regelmäßig thematisiert, um kontinuierlich die Herausforderungen von nachhaltiger Präventionsarbeit in der Breite in den Blick zu nehmen und diese zu gewährleisten. In der Einrichtungsleiterkonferenz für die Jugendeinrichtungen im Bistum und dem Austauschtreffen der Verantwortlichen in der Schulungsarbeit ist Präventionsarbeit ein regelmäßiger Tagesordnungspunkt.
Prävention als Pflichtthema in der Schulungs- und Bildungsarbeit
Die Thematisierung von sexuellem Missbrauch und Prävention in der Schulungsarbeit für Gruppenleiter/innen wurde weiter entwickelt; bei jeder Schulung von Gruppenleiter/innen durch die Katholischen Fachstellen für Jugendarbeit und die Jugendkirchen wird das Thema Prävention vor sexuellem Missbrauch verpflichtend und ausführlich behandelt. Auch in den Jugendverbänden und der Arbeitsstelle Freiwilligendienste des Bistums ist die Prävention vor sexuellem Missbrauch ein zentrales Thema und fester Bestandteil der Schulungskonzepte geworden. Ziel ist es, die Prävention zudem verbindlich in die Bildungsarbeit für die Freiwilligendienste des Bistums zu integrieren.
Was tun bei einer Vermutung? – Nur nicht auf eigene Faust!
Zuallererst geht es um den Schutz der Kinder und Jugendlichen. Deshalb erfordert der Umgang mit sexuellem Missbrauch große Behutsamkeit und Überlegung. Unnötige und/oder unsensible Befragungen oder eine verfrühte Beschuldigung des Täters, der sein Opfer dann umso mehr unter Druck setzt, könnten betroffene Kinder zusätzlich belasten - mit dem Risiko, dass sie "zumachen". Experten raten deshalb eindringlich: Versuchen Sie nicht, allein damit fertig zu werden! Suchen Sie professionelle Hilfe! Zusammen mit Beraterinnen und Beratern gelingt es eher ein sinnvolles weiteres Vorgehen zu entwickeln als aus der eigenen Betroffenheit heraus.
Handlungsleitlinien bei Vermutung finden Sie hier.
Handlungsleitlinien bei Verdacht finden Sie hier.
Handlungsleitlinien bei Grenzverletzungen durch Teilnehmer/Teilnehmerinnen finden Sie hier.
Fachinformationen für die Kindertageseinrichtungen
Der Schutzauftrag gem. § 8a des Sozialgesetzbuches VIII und die Auflagen des § 72a dieses Gesetzes haben in unserer Arbeit eine große Bedeutung. Deshalb nutzen Erzieherinnen und Erzieher Fort- und Weiterbildungen zum Thema Kindeswohlgefährdung, um Gefährdungsfälle schnell zu erkennen und entsprechend reagieren zu können.
Diese Fortbildungen sind grundsätzlich für alle Einrichtungen im Bistum Limburg verpflichtend. Die Durchführung dieser Fortbildungen wird vom Bistum dokumentiert.
Für alle Kindertagesstätten gilt ein Schutzkonzept, das den Umgang mit Missbrauchsverdacht verbindlich regelt. Bestandteil des Schutzkonzeptes ist, dass für alle Mitarbeiter/innen in Kindertageseinrichtungen ein sog. erweitertes Führungszeugnis eingefordert wird.
Das Schutzkonzept des Bistums Limburg ist mit den übrigen hessischen Diözesen abgestimmt. Es wird ständig fortentwickelt und die Anforderungen der Leitlinien der Bischofskonferenz und der Präventionsordnung des Bistums Limburg werden entsprechend berücksichtigt.
Eltern und Familien erhalten in der Einrichtung Hilfen und Möglichkeiten, um Gefährdungen ihrer Kinder zu erkennen und diese dann gemeinsam mit den zuständigen Institutionen abzuwenden.
Kinder genießen einen besonderen Vertrauensschutz in der Kindertageseinrichtung. Sie können sich darauf verlassen, dass mit ihren Informationen vertraulich umgegangen wird und dass sie Hilfen bekommen.
Die Erzieherinnen und Erzieher und der Träger der Kindertageseinrichtung kennen Adressen und Ansprechpartner der zuständigen Institutionen und Ämter, um im Gefährdungsfall schnell reagieren zu können.
Dem gefährdeten Kind wird in besonderem Maße Aufmerksamkeit und Fürsorge entgegengebracht. Um seine Situation zu verbessern, arbeitet die Kindertagesstätte zusammen mit entsprechend erfahrenen Fachkräften und ggf. dem Jugendamt an der Erstellung und Durchführung eines individuellen Hilfeplans mit und behält die weitere Entwicklung des Kindes im Blick.
Die Kindertageseinrichtung versteht sich als Teil eines Netzwerkes zum Kindesschutz.
Geregeltes Verfahren:
Damit der Schutzauftrag im Alltag wahrgenommen werden kann, gibt es geregelte Verfahren, an denen die Erzieherinnen und Erzieher ihr Handeln orientieren, wenn ein Verdacht auf Gefährdung des Kindeswohls besteht. Die Verfahren sind in der Regel mit den jeweils zuständigen Jugendämtern vereinbart.
Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei Fällen, in denen die Mitarbeiter der Einrichtungen selbst betroffen sind. Für alle Mitarbeiter wird generell ein erweitertes Führungszeugnis nach §30a BZRG gefordert.
Hier finden Sie das Schutzkonzept nach § 8a SGB VIII (Kindeswohlgefärdung) für Kindertagesstätten.
Fachinformationen für die Schulen
An vielen Schulen wird das Thema Missbrauch/Prävention bei Elternabenden und/oder im Schulelternbeirat eine Rolle spielen bzw. schon gespielt haben.
Dies geschieht auf verschiedenen Ebenen:
- im Unterricht
- in der Schulseelsorge
- in der Elternarbeit
Seit Herbst 2015 sind an jeder Schule in katholischer Trägerschaft des Bistums Limburg zwei Personen zur Geschulten Fachkraft Prävention bestellt und entsprechend geschult worden. Diese dienen vor Ort als erste Ansprechpartner und Vertreter des Themas Prävention vor sexualisierter Gewalt und Missbrauch. Gemeinsam mit der Koordinationsstelle Prävention möchten diese Geschulten Fachkräfte institutionelle Schutzkonzepte für den Schulbereich entwickeln und an den jeweiligen Schulen installieren.
Hier finden Sie die Liste der Geschulten Fachkräfte an Schulen in katholischer Trägerschaft.
Schulinterne Fort- und Weiterbildungen zur Thematik und eine ausgesuchte Übersicht über Grundinformationen sind gefragt. Wir möchten Ihnen folgenden Link empfehlen.
INFOFLYER "WER HILFT MIR HELFEN?"
Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, und der Zentralrat der Muslime in Deutschland wollen gemeinsam gegen Kindesmissbrauch vorgehen.
Auftakt der Kooperation ist der gemeinsame Informationsflyer „Wer hilft mir helfen?“, der in deutscher, hocharabischer und türkischer Sprache kostenfrei unter www.kein-raum-fuer-missbrauch.debestellt werden kann. Der Flyer möchte muslimische Mütter, Väter, Verwandte und Menschen aus dem sozialen Umfeld von Kindern und Jugendlichen zum Thema sensibilisieren und muslimische Einrichtungen und Gemeinden in Deutschland dafür gewinnen, das Thema anzusprechen und passgenaue Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen gegen sexuelle Gewalt zu entwickeln und einzuführen.
JUGENDGERECHTE HANDREICHUNG
Fachinformationen der Verbände
Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) und die Katholisch junge Gemeinde (KjG) Limburg haben im Auftrag des Präventionsbeauftragten des Bistums Limburg eine jugendgerechte Handreichung zum Thema Prävention gegen sexuellen Missbrauch erarbeitet.
Die Handreichung soll die Selbstverpflichtungserklärung für Jugendliche ergänzen. "Augen auf" enthält wichtige Infos zum Thema sexuelle Gewalt: Definitionen, rechtliche Aspekte, Zahlen und Fakten, aber auch Kapitel über Täterstrategien, Symptome und Folgen für die Opfer und die Möglichkeit der Präventionsarbeit. Außerdem gibt es darin Hinweise zu Ansprechpartnern, Literaturtipps und Links.
"Augen auf" unterstützt ehrenamtliche Jugendliche und dient neben den Schulungsmaßnahmen dazu, sich über die Unterzeichnung der Selbstverpflichtungserklärung zu informieren.
Hier gibt es die Handreichung zur Selbstverpflichtungserklärung "Augen auf".
Speak - Die Studie
Jungen und Mädchen können in verschiedenen Lebensbereichen von sexualisierter Gewalt betroffen sein: im familiären Umfeld, in pädagogischen Institutionen wie der Schule oder auch im öffentlichen Raum. Während in vielen Studien die sexualisierte Gewalt von Erwachsenen gegenüber Kindern- und Jugendlichen untersucht wird, richtet sich in der Speak!-Studie das Augenmerk u.a. auch auf sexuelle Gewalt durch Gleichaltrige.
Den öffentlichen Kurzbericht zur Studie finden Sie hier.
ERWEITERUNGSSTUDIE SPEAK! - FÖS
Im Rahmen der Erweiterungsstudie Speak!-FÖS wurden zwischen April 2017 und Februar 2018 insgesamt 248 Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr befragt, die Förderschulen besuchen. Die Ergebnisse zeigen, dass sexualisierte Gewalt – insbesondere in verbaler, aber auch in körperlicher Form – zur Erfahrungswelt vieler Förderschüler gehört. Diese sind im Vergleich zu Schülern an allgemeinen Schulen vor allem von körperlicher sexualisierter Gewalt noch stärker betroffen, auch mit Blick auf die Auswirkungen solcher Erfahrungen. Insgesamt sind Jugendliche, die Förderschulen besuchen, besonders verletzlich. Eine umfassende ‚Sprachlosigkeit‘ in den Bereichen Sexualität, Körperlichkeit und sexualisierte Gewalt trägt bspw. dazu bei, dass die Worte fehlen, um sexualisierte Gewalthandlungen benennen und in einem ersten Schritt Grenzen ziehen und Übergriffe verhindern zu können.
Augen auf, hinsehen und schützen
In der Broschüre "Augen auf, hinsehen und schützen" können Sie die Leitprinzipien für die Prävention von sexualisierter Gewalt an Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen in der katholischen Kirche in Deutschland einsehen.